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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

Diese Bedingungen gelten für Aufträge zur Fahrzeugaufbereitung und Fahrzeugreinigung. Sie beschreiben, wie ein Auftrag zustande kommt, was er umfasst und welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge zur Fahrzeugaufbereitung und Fahrzeugreinigung, die Sie uns erteilen.

Auftragnehmer
Mriya Detailing OG
Anschrift
Donaustraße 98-102/Objekt 16, 3400 Klosterneuburg, Österreich

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Sind Sie Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gehen dessen zwingende Bestimmungen diesen AGB in jedem Fall vor.

2. Leistungsumfang

Wir erbringen Leistungen der Fahrzeugaufbereitung, wie sie auf dieser Website beschrieben sind. Welche Arbeiten im konkreten Fall ausgeführt werden, vereinbaren wir vor Beginn gemeinsam mit Ihnen; dabei sehen wir uns das Fahrzeug an.

Das erreichbare Ergebnis hängt vom Zustand des Fahrzeugs ab. Tiefe Kratzer bis auf die Grundierung, Steinschläge, Korrosion, ausgebleichte oder bereits nachlackierte Flächen, poröse Dichtungen sowie Verschleiß an Polstern und Leder lassen sich durch eine Aufbereitung nicht immer beseitigen. Ist ein gewünschtes Ergebnis nicht oder nur eingeschränkt erreichbar, sagen wir Ihnen das vor Arbeitsbeginn.

Beschreibungen und Abbildungen auf dieser Website dienen der Veranschaulichung und sind keine Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses.

3. Zustandekommen des Vertrags

Die Darstellung unserer Leistungen auf dieser Website ist kein bindendes Anbot, sondern eine Einladung, uns ein Anbot zu stellen. Auch eine Anfrage über das Formular, per Telefon oder per Nachricht ist noch kein Vertrag.

Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag ausdrücklich bestätigen – etwa durch eine verbindliche Terminvereinbarung – oder wenn wir das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zur Bearbeitung übernehmen.

4. Termine, Übergabe und Stornierung

Termine werden individuell vereinbart. Bitte bringen Sie das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt und übergeben Sie uns den Schlüssel. Die Dauer der Arbeiten kann sich bei stärkerer Verschmutzung oder unvorhergesehenem Aufwand verlängern; wir informieren Sie in diesem Fall so früh wie möglich.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte rechtzeitig ab, damit wir ihn anderweitig vergeben können.

Können wir einen Termin aus Gründen nicht einhalten, die in unserem Betrieb liegen, vereinbaren wir mit Ihnen einen Ersatztermin.

5. Preise und Zahlung

Für die Waschpakete gelten die auf dieser Website angegebenen Preise. Maßgeblich ist die Fahrzeugklasse, die sich nach der Größe des Fahrzeugs richtet; welche Klasse für welches Fahrzeug gilt, zeigen die Beispiele auf dieser Website.

Bei den übrigen Leistungen hängt der Preis von Zustand und Aufwand ab und wird vor Beginn der Arbeiten vereinbart, nachdem wir uns das Fahrzeug angesehen haben. Arbeiten, die über den Umfang des gewählten Pakets hinausgehen, führen wir nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen aus; den Preis dafür nennen wir Ihnen vorher.

Wenn wir einen Kostenvoranschlag erstellen, sagen wir Ihnen dabei, ob er verbindlich ist (§ 5 KSchG). Zeigt sich während der Arbeit, dass eine beträchtliche Überschreitung unvermeidlich ist, teilen wir Ihnen das unverzüglich mit; wir setzen die Arbeiten erst nach Ihrer Zustimmung fort.

Bezahlt wird nach Abschluss der Arbeiten bei der Übergabe des Fahrzeugs. Vorauszahlungen verlangen wir nicht.

Umsatzsteuer
Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG.
Akzeptierte Zahlungsmittel
Bargeld, Bankomat- oder Kreditkarte, Überweisung

6. Rücktrittsrecht für Verbraucher

Kommt ein Vertrag ausschließlich aus der Ferne zustande – etwa telefonisch, per E-Mail oder über einen Messenger, ohne dass Sie zuvor bei uns im Betrieb waren –, liegt ein Fernabsatzvertrag vor. Schließen wir ihn bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit an einem Ort, der kein Geschäftsraum von uns ist, liegt ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag (Auswärtsgeschäft) vor. In beiden Fällen können Verbraucher nach § 11 Abs 1 FAGG binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten; bei Dienstleistungen beginnt die Frist mit dem Tag des Vertragsabschlusses (§ 11 Abs 2 Z 1 FAGG).

Haben wir Sie über dieses Rücktrittsrecht nicht informiert (§ 4 Abs 1 Z 8 FAGG), verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Holen wir die Information innerhalb dieser zwölf Monate nach, endet die Frist 14 Tage nach dem Tag, an dem Sie sie erhalten (§ 12 FAGG).

Wünschen Sie ausdrücklich, dass wir schon vor Ablauf dieser Frist mit der Arbeit beginnen, und treten Sie danach zurück, schulden Sie uns einen Betrag, der dem bis zum Rücktritt erbrachten Teil der Leistung im Verhältnis zum vereinbarten Gesamtpreis entspricht (§ 16 Abs 1 FAGG). Diese Zahlungspflicht setzt voraus, dass wir Sie zuvor zu einem ausdrücklich auf den vorzeitigen Beginn gerichteten Verlangen aufgefordert haben (§ 10 FAGG); sie entfällt, wenn wir Sie über das Rücktrittsrecht und über diese anteilige Zahlung nicht informiert haben (§ 16 Abs 2 FAGG). Weitere Lasten treffen Sie wegen des Rücktritts nicht (§ 16 Abs 4 FAGG).

Das Rücktrittsrecht erlischt erst, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben, wir mit Ihrer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung mit der Arbeit begonnen haben und Sie vor Beginn der Arbeit bestätigt haben, zur Kenntnis genommen zu haben, dass Sie das Rücktrittsrecht mit der vollständigen Erfüllung verlieren (§ 18 Abs 1 Z 1 lit a FAGG). Fehlt eine dieser Voraussetzungen, bleibt Ihr Rücktrittsrecht bestehen.

Zwei weitere Ausnahmen des FAGG setzen voraus, dass Sie uns ausdrücklich zu einem Besuch bei Ihnen auffordern: dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, die wir bei diesem Besuch ausführen sollen (§ 18 Abs 2 FAGG), und Reparaturarbeiten, um derentwillen Sie uns zu dem Besuch aufgefordert haben (§ 18 Abs 1 Z 1 lit b FAGG). Bringen Sie das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zu uns, findet ein solcher Besuch nicht statt und keine der beiden Ausnahmen greift.

Vereinbaren wir den Auftrag bei Ihrem Besuch in unserem Betrieb, liegt weder ein Fernabsatz- noch ein Auswärtsgeschäft vor; ein Rücktrittsrecht nach dem FAGG besteht in diesem Fall nicht. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.

Um Ihr Rücktrittsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung – etwa mit einem per Post versandten Brief oder mit einer E-Mail – über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das aber nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn Sie die Erklärung vor Ablauf der 14 Tage absenden.

7. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück (Anhang I Teil B FAGG):

An
Mriya Detailing OG
Anschrift
Donaustraße 98-102/Objekt 16, 3400 Klosterneuburg, Österreich
E-Mail
mriyadetailing@gmail.com

(*) Unzutreffendes streichen.

8. Gewährleistung

Für unsere Arbeiten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922 ff ABGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Arbeiten an beweglichen Sachen zwei Jahre ab Erbringung der Leistung.

Zeigt sich ein Mangel, verständigen Sie uns bitte möglichst rasch und geben Sie uns Gelegenheit, ihn zu beheben. In erster Linie bessern wir nach. Ist die Verbesserung unmöglich oder für uns mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, können Sie eine Preisminderung oder – bei einem nicht geringfügigen Mangel – die Aufhebung des Vertrags verlangen. Dasselbe gilt, wenn wir die Verbesserung verweigern oder nicht in angemessener Frist vornehmen, wenn sie für Sie mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wäre oder wenn sie Ihnen aus triftigen, in unserer Person liegenden Gründen unzumutbar ist (§ 932 Abs 4 ABGB).

Kein Mangel ist ein Ergebnis, das wegen des Zustands des Fahrzeugs von vornherein nicht erreichbar war und auf das wir vor Arbeitsbeginn hingewiesen haben. Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich zusagen.

9. Haftung

Für Personenschäden haften wir jedenfalls. Für sonstige Schäden haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende Bestimmungen zugunsten von Verbrauchern bleiben unberührt.

Für Schäden, die auf verdeckte Vorschäden, unsachgemäße frühere Reparaturen, nicht gemeldete Lackaufbereitungen oder Folierungen sowie auf eine besondere Empfindlichkeit einzelner Ausstattungsteile zurückgehen, haften wir nicht, sofern uns kein Verschulden trifft.

10. Fahrzeug, Schlüssel und zurückgelassene Gegenstände

Bitte entfernen Sie vor der Übergabe persönliche Gegenstände, Wertsachen, Dokumente und Datenträger aus dem Fahrzeug. Für zurückgelassene Gegenstände können wir keine Haftung übernehmen, soweit uns kein Verschulden trifft. Gefundene Gegenstände verwahren wir und geben sie Ihnen zurück.

Weisen Sie uns vor Beginn bitte auf Besonderheiten hin: Folierungen, Lackreparaturen, defekte Dichtungen, nachgerüstete Elektronik, empfindliche Oberflächen im Innenraum oder Fenster, die nicht dicht schließen.

Das Fahrzeug muss zugelassen sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Den Schlüssel übernehmen wir nur für die Dauer der beauftragten Arbeiten.

11. Höhere Gewalt

Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs – etwa Strom- oder Wasserausfall, Unwetter, behördliche Maßnahmen oder Betriebsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben – befreien uns für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Wir informieren Sie und vereinbaren einen Ersatztermin. Dauert das Hindernis länger an, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Haben Sie als Verbraucher Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben dessen zwingende Schutzbestimmungen unberührt.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens zuständig. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG: Eine Klage gegen sie kann nur bei dem Gericht eingebracht werden, in dessen Sprengel ihr Wohnsitz, ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder ihr Beschäftigungsort liegt.

Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der übrige Vertrag wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.